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   FG Sachsen, 25.06.2003 - 2 K 1945/01   

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https://dejure.org/2003,21479
FG Sachsen, 25.06.2003 - 2 K 1945/01 (https://dejure.org/2003,21479)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2003 - 2 K 1945/01 (https://dejure.org/2003,21479)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 2 K 1945/01 (https://dejure.org/2003,21479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tätigkeit als Versichertenältester der Bundesanstalt für Arbeit als sonstige selbständige Arbeit; Möglichkeit der Änderung von Einkommensteuerbescheiden; Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3; EStG § 3 Nr. 26
    Entschädigungszahlungen an Versichertenälteste als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit; Einkommensteuer 1994 bis 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entschädigungszahlungen an Versichertenälteste als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit - Einkommensteuer 1994 bis 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Baden-Württemberg, 14.12.1989 - II K 440/86
    Auszug aus FG Sachsen, 25.06.2003 - 2 K 1945/01
    Die Tätigkeit als Versichertenältester ist als sonstige selbständige Arbeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu qualifizieren (vgl. auch Urteil des FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 14. Dezember 1989, II K 440/86, EFG 1990, 309).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2022 - L 16 KR 487/20

    Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung Beitragspflicht einer

    Die Tätigkeit eines Versichertenberaters für die DRV-Bund ist sowohl im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als auch als sonstige selbständige Arbeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu qualifizieren (zu letzterem vgl. BFH, Urteil vom 03.07.2018 - VIII R 28/15 -, BFHE 261, 537, juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.1989 - II K 440/86 -, EFG 1990, 309; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25.06.2003 - 2 K 1945/01 -, juris).

    Da damit eindeutig die Kriterien einer nicht abhängigen Tätigkeit im Sinne des § 7 SGB IV überwiegen, ist die Tätigkeit als selbständig zu qualifizieren, was zwischen den Beteiligten auch nicht streitig ist (siehe auch FG Nürnberg, Urteil vom 06.10.2017 - 4 K 858/16 -, Rn. 23, juris; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25.06.2003 - 2 K 1945/01 -, Rn. 19, juris).

  • FG Düsseldorf, 31.08.2016 - 2 K 3950/14

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer freiberuflichen Rentenberaterin; Qualifikation

    Soweit die Klägerin in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hat, dass Vergütungen, die die sog. Versicherungsältesten beziehen, als sonstige selbstständige Einkünfte behandelt werden (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 14.12.1989 II K 440/86, EFG 1990, 309; Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 25.06.2003 2 K 1945/01 bei juris), ergibt sich daraus kein anderes Ergebnis.
  • FG Nürnberg, 06.10.2017 - 4 K 858/16

    Einkommensteuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen für Eherenamt

    b) Hiernach ist auch die Tätigkeit eines Versichertenberaters der X. Rentenversicherung der sonstigen selbständigen Arbeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzuordnen (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 14.12.1989, II K 440/86, EFG 1990, 309 und Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 25.06.2003 2 K 1945/01 zum Versicherungsältesten).
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